Es esxistiert das gesetzliche vorgeschrieben Hygienekonzept.
In dem Therapieraum darf auch während der Therapie der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, da ausreichend Abstand eingehalten werden kann.
Auf Wunsch stelle ich Ihnen aber dennoch FFP2 Masken zur Verfügung.
Natürlich können Sie auch mein Online-Angebot nutzen; dies können Sie über die Kontaktanfrage oder telefonisch anfragen.